Nach einem weiteren Fund einer HPAI-Infektion am 06.03.2021, dieses Mal in einem Geflügelbestand in Hofstetten (3 Gänse), weist das Landratsamt Roth am 08.03.2021 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet aus.

Betroffen sind hiervon Roth, Allersberg und Hilpoltstein mit folgenden Ortsteilen:

Roth: Barnsdorf Kiliansdorf 
  Belmbrach Kupferhammer an der Roth 
  Bernlohe Leonhardsmühle 
  Birkach Obere Glasschleife 
  Eckersmühlen Obersteinbach an der Haide 
  Eichelburg Roth 
  Eisenhammer an der Roth                     Untersteinbach an der Haide 
  Haimpfarrich Wallersbach 
  Heubühl Wallesau 
  Hofstetten Zwiefelhof 
      
Hilpoltstein: 
Lösmühle Allersberg:  
Grashof
  Stephansmühle   Polsdorf
  Weiherhaus   Fischhof
  Gebiet um die Freizeitanlage und den Sporthafen    


Desweiteren wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das die Gemeinden und/oder Ortsteile von Abenberg, Allersberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Hilpoltstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Roth, Schwanstetten, Thalmässing, Wendelstein, und gemeindefreie Gebiete in Abenberger Wald, Heidenberg und Soos umfasst. siehe Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth.

 

Auswirkungen auf unsere Hobbyhaltung



Geflügelbestand ist unter Angabe der Anzahl und der Verwendung
unverzüglich dem Veterinäramt zu melden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Geflügel, frisches Geflügelfleisch und Eier
dürfen weder in den noch aus dem Betrieb gebracht werden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Transportverbot von gehaltenen Vögeln
auf öffentlichen und privaten Straßen
(gilt nur im Sperrgebiet)


Die vollständige Auflistung aller geltenden Bestimmungen sind dem Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth zu entnehmen.