Das Landratsamt Roth hat mit Amtsblatt Nr. 15 vom 6. April 2021 das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis Roth aufgehoben.
Die seit 02.03.2021 geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt bestehen.
Das Landratsamt Roth hat mit Amtsblatt Nr. 15 vom 6. April 2021 das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis Roth aufgehoben.
Die seit 02.03.2021 geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt bestehen.