Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit seiner Pressemitteilung Nr. 53/21 vom 28.04.2021 die präventive Aufstallpflicht für Geflügel landesweit aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallpflicht bei neuen Nachweisen von Geflügelgrippe.
Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts Roth, bestätigte auf Nachfrage, dass die Aufhebung der Stallpflicht am Freitag im Rother Amtsblatt veröffentlicht werde.
Für Kleinbetriebe gelten allerdings weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen.
Märkte und Ausstellungen sind somit (bis auf weiteres) auch wieder zulässig.