Mit Amtsblatt-Nr. 26 vom 03.12.2024 wurde die frühere Sperrzone, sowie die Überwachungszone mit all ihren Auflagen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die erweiterten Bio-Sicherheitsmaßnahmen aus 2022 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Mit Amtsblatt-Nr. 26 vom 03.12.2024 wurde die frühere Sperrzone, sowie die Überwachungszone mit all ihren Auflagen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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