Nach heftigem Infektionsgeschehen in Norddeutschland breitet sich die Aviäre Influenza, Geflügelgrippe oder Geflügelpest genannt, auch im südlichen Raum aus. Nach einigen Funden von mit HPAI infizierten Wildvögeln (Schwäne, Wildenten und Wildgänse) in Passau, Landsberg am Lech, Haßberge, Starnberg, Neuburg-Schrobenhausen und Erlangen-Höchstadt wurde am 03.03.2021 auch im Landkreis Roth eine Infektion mit HPAI bei Wildgänsen festgestellt. Das Landratsamt Roth erließ deshalb am 03.03.2021 eine allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel.

Auch für Hobbyhalter von Geflügel gilt daher seit dem 04.03.2021

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Haltung des Geflügels
im Stall oder geschlossener Voliere

(siehe Amtsblatt 06-2021 vom 03.03.2021
des Landkreises Roth)

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Einhaltung der erweiterten Bio-Sicherheitsmaßnahmen


(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021
des Landkreises Roth)

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bayernweites Fütterverbot für Wildvögel
betroffen sind hiervon freilebende Hühnervögel, Gänsevögel, 
Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige,
Schreitvögel

(siehe Amtsblatt 04-2021 vom 02.02.2021
des Landkreises Roth)



     

   Gartenvögel dürfen weiterhin gefüttert werden!