Die Geehrten mit dem alten und der neuen VorsitzendenAm 04.09.2021 fand die Jahreshauptversammlung des GZV Roth e.V. im Haus am See in Büchenbach statt. Der scheidenden 1.Vorstand, Rainer Haffner, blickte auf ein Jahr zurück, in dem das Vereinsgeschehen zuerst durch die Vogelgrippe und danach durch Corona fast komplett zum Erliegen gekommen ist. Es wurden alle Ausstellungen aufgrund des herrschenden Vogelgrippevirus im Herbst / Winter abgesagt und im Anschluss wurde das Vereinsleben durch Corona ausgebremst. Die bedenkliche Folge ist, dass insgesamt deutlich weniger Zuchttiere gehalten werden. Zufrieden mit dem letzten Jahr war lediglich Kassiererin Christa Matthes, die auf ein finanziell gutes Jahr blicken konnte.

Für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste um den Verein wurden die Mitglieder Konrad Prechtl, Josef Jank und Georg Kirschner geehrt. Zum Ehrenmitglied wurden Heinz Himmelseher, Christa Matthes, Ernst Mück, Hermann Scharnagl und Friedrich Schmidt ernannt.

Da der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und zwei Beisitzer für die Wiederwahl aus gesundheitlichen bzw. persönlichen Gründen nicht mehr zur Wiederwahl standen, ergab die turnusmäßige Neuwahl eine fast komplett neue Vorstandschaft. Erstmals wurde mit Sabine Fünfgelder für die nächsten drei Jahre eine Frau in die Position der 1. Vorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter wurde Peter Unger. Kassiererin Christa Matthes wurde in ihrem Amt bestätigt, Schriftführer wurde Jochen Neubauer. Neuen Schwung in die Jugendarbeit möchte Angelika Fößel bringen, die in der nächsten Legislaturperiode Roland Schmidt als Jugendwart unterstüzt. Die bewährten Zuchtwarte Rainer Haffner und Heinz Himmelseher wurden wiedergewählt. Zeugwart wurde Rainer Paul und als Beisitzer wurden Petra Haffner, Josef Jank und Waltraud Kupfer bestellt. Die Ämter der Kassenrevisoren konnten durch Christian Fuchs und Oliver Fünfgelder besetzt werden.

Die in die Jahre gekommene Satzung wurde komplett überarbeitet und in einigen Punkten auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Die Änderungen wurden ohne Einsprüche einstimmig angenommen.

Zu hoffen bleibt, dass in Zukunft wieder ein Vereinsleben sowie Ausstellungen möglich werden und die Rassezucht weiter gefördert werden kann.

 

 

um 19:00 Uhr im Haus am See in Büchenbach

 

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Totengedenken

TOP 2

Verlesen des Protokoll der JHV 2019

TOP 3

Bericht 1. Vorstand

TOP 4

Neuaufnahmen

TOP 5 Berichte
  a) Kassier
  b) Revisoren
   

TOP 6

Entlastung der Vorstandschaft

TOP 7 Berichte
  a) Zuchtwart
  b) Jugendobmann
  c) Gerätewart
   

TOP 8

Neuwahlen

TOP 9

Satzungsänderung

TOP 10

Beitragserhöhung

TOP 11

Anträge, Wünsche und Verschiedenes

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder, bitten aber um corona-konform planen zu können, um Meldung, ob ihr kommen werdet.

 

 

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit seiner Pressemitteilung Nr. 53/21 vom 28.04.2021 die präventive Aufstallpflicht für Geflügel landesweit aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallpflicht bei neuen Nachweisen von Geflügelgrippe.

Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts Roth, bestätigte auf Nachfrage, dass die Aufhebung der Stallpflicht am Freitag im Rother Amtsblatt veröffentlicht werde.

Für Kleinbetriebe gelten allerdings weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen.

Märkte und Ausstellungen sind somit (bis auf weiteres) auch wieder zulässig.

 

 

 

Das Landratsamt Roth hat mit Amtsblatt Nr. 15 vom 6. April 2021 das Sperr- und Beobachtungsgebiet im Landkreis Roth aufgehoben.

Die seit 02.03.2021 geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt bestehen.

 

 

Nach einem weiteren Fund einer HPAI-Infektion am 06.03.2021, dieses Mal in einem Geflügelbestand in Hofstetten (3 Gänse), weist das Landratsamt Roth am 08.03.2021 einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet aus.

Betroffen sind hiervon Roth, Allersberg und Hilpoltstein mit folgenden Ortsteilen:

Roth: Barnsdorf Kiliansdorf 
  Belmbrach Kupferhammer an der Roth 
  Bernlohe Leonhardsmühle 
  Birkach Obere Glasschleife 
  Eckersmühlen Obersteinbach an der Haide 
  Eichelburg Roth 
  Eisenhammer an der Roth                     Untersteinbach an der Haide 
  Haimpfarrich Wallersbach 
  Heubühl Wallesau 
  Hofstetten Zwiefelhof 
      
Hilpoltstein: 
Lösmühle Allersberg:  
Grashof
  Stephansmühle   Polsdorf
  Weiherhaus   Fischhof
  Gebiet um die Freizeitanlage und den Sporthafen    


Desweiteren wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt, das die Gemeinden und/oder Ortsteile von Abenberg, Allersberg, Büchenbach, Georgensgmünd, Heideck, Hilpoltstein, Rednitzhembach, Röttenbach, Roth, Schwanstetten, Thalmässing, Wendelstein, und gemeindefreie Gebiete in Abenberger Wald, Heidenberg und Soos umfasst. siehe Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth.

 

Auswirkungen auf unsere Hobbyhaltung



Geflügelbestand ist unter Angabe der Anzahl und der Verwendung
unverzüglich dem Veterinäramt zu melden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Geflügel, frisches Geflügelfleisch und Eier
dürfen weder in den noch aus dem Betrieb gebracht werden

(gilt im Sperr- und Beobachtungsgebiet)
*

Transportverbot von gehaltenen Vögeln
auf öffentlichen und privaten Straßen
(gilt nur im Sperrgebiet)


Die vollständige Auflistung aller geltenden Bestimmungen sind dem Amtsblatt 07-2021 vom 08.03.2021 des Landratsamt Roth zu entnehmen.